Die allgemeinen Hausregeln klären die Geschäftsbeziehung zwischen Harry Marty (Hundebetreuer) und dem Auftraggeber (Hundehalter). Sie gelten als verbindlich anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung an Harry Marty.
Damit keine Missverständnisse entstehen wird in der vertraglichen Vereinbarung zur Hundebetreuung die Betreuung Ihres Hundes (Ihrer Hunde) geregelt. Die Vereinbarung ist am ersten Betreuungstag ausgefüllt mitzubringen.
Es liegt mir viel daran, ein harmonischen Zusammenleben im Rudel zu ermöglichen. Dies wird durch folgende Voraussetzungen, welche Ihr Hund mitbringt, erleichtert:
Eine Probezeit findet nach individueller Absprache statt.
Zeigt Ihr Hund während des Aufenthaltes Anzeichen einer Erkrankung oder ist verletzt, bin ich ermächtigt ein Tierarzt aufzusuchen. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
Ich werde keine Hunde mit einer ansteckenden Krankheit in Pension nehmen, da die Ansteckungsgefahr für die anderen Hunde zu gross ist. Besteht der Verdacht auf eine Krankheit, ist der Hundebesitzer ausdrücklich verpflichtet, mich darauf hinzuweisen.
Ihr Hund muss gegen Flöhe und Zecken geschützt sein.
Bitte beachten Sie, dass läufige Hündinnen nur von Ihrem zu Hause aus betreut werden können.
Unkastrierte Rüden nehme ich nicht ins Rudel auf, da es sonst immer wieder zu Spannungen unter den Hunden kommt.
Die Fütterung erfolgt in der Regel 2 x täglich, kann jedoch nach Ihren Wünschen angepasst werden. Am besten bringen Sie das gewohnte Futter Ihres Hundes mit, damit es keine Futterumstellung für Ihren Hund gibt. Alternativ kann ich Ihrem Hund von meinem Hundefutter geben, was ich mit einem Aufpreis von CHF 5.- pro Tag verrechne.
Die Bring- und Abholzeiten Ihres Hundes wird bei jedem Besuch festgelegt. Bitte halten Sie sich an die vereinbarten Zeiten, da ich meine Tagesplanung danach richte.
Bitte fragen Sie mich für die Preise unverbindlich an. Für Hunde, die regelmässig und längerfristig in der Hundepension sind, gibt es eine Vergünstigung durch einen Pauschalpreis.
Es ist Voraussetzung, dass der Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung mit Deckung «Hund» abgeschlossen hat. Da trotz aller Vorsicht Verletzungen oder Unfälle passieren können, lehne ich jede Haftung ab. Bei einer Rauferei übernehmen die Besitzer der jeweiligen Hunde die allfälligen Tierarztkosten.
Harry Marty haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche direkt durch Harry Marty, bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung, entstanden sind.